Webseitenanalyse – die halbe Wahrheit
Alles neu für deutsch(sprachig)e WebseitenbetreiberInnen:
Eine Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs vom 28.5.2020 besagt, dass nicht-essentielle Cookies von Websites eine ausdrückliche Einwilligung, einen sogenannten Opt-In der BesucherInnen, benötigen. Die bisher übliche “Wir verwenden Cookies. Wenn Sie weitersurfen, sind Sie damit einverstanden”-Information ist alleine nicht mehr ausreichend, das Setzen von Cookies ohne Einwilligung ein DSGVO-Verstoß. Für Werbe- und Marktforschungscookies bedeutet das quasi ein “Aus” und damit auch für die davon abhängigen Retargeting-Services, wie von Facebook, Google oder von LinkedIn.
Doch nicht ganz neu:
Diese Regelung ist eigentlich bereits seit dem EUGH Urteil im Oktober 2019 (“Planet 49-Urteil”) in Kraft und wurde anlassbezogen vom Bundesgerichtshof bestätigt. Cookies von Drittanbietern (YouTube-Videos, Social Media-Posts etc.) haben nun ein schweres Leben, sie sind nun zustimmungspflichtig, eine Ablehnung muss auch im Nachhinein ohne großen Aufwand möglich und unmissverständlich formuliert sein.
Webseiten-Analyse mit Blueberry Phantom
- Ohne Cookies
- Erfassung aller Nutzer
- Kein Vorschaltbanner notwending & keine Datenübermittlung an Tech-Konzerne
Bedeutung für die Praxis und für österreichische Webseiten
Setzen alle SeitenbetreiberInnen dies ordnungsgemäß um, wird sich praktisch keine Website mehr ohne lästigen Cookie-Banner öffnen lassen. Derzeit scheint es fast schon so – besonders auf dem Mobiltelefon mutiert die schnelle Informationssuche im Internet oft zur Suche nach dem Knopf zum Wegklicken des Pop-up Cookiebanners.
Für die SeitenbetreiberInnen hat das weitreichendere Konsequenzen: Hatten kurz nach dem Urteil viele UserInnen noch alles Cookies hastig akzeptiert, entwickelt sich merkbar ein Cookie-Banner-Grant. “Jetzt erst recht nicht” lautet oft die Devise von SeitenbesucherInnen. Und – keine Cookies, kein Tracking der BesucherInnen. Wer eine Werbe-Webseite betreibt, dem droht somit, einen Großteil seines Werbetraffics zu verlieren. Wie soll man denn nun nachweisen, wie viele BesucherInnen auf der Website gewesen sind?
Die Problematik wird anhand des folgenden Vergleichs verdeutlicht: Ein- und dieselbe Website ist über den Monat August 2020 von zwei unterschiedlichen Webanalyse Tools gleichzeitig analysiert worden. Während das cookiebasierte Google Analytics nur 138 BesucherInnen messen konnte, da nicht alle BesucherInnen das Tracking Cookie akzeptiert haben, hat das Webanalyse-Tool Blueberry Phantom alle 243 BesucherInnen erfasst, da es ohne Cookies funktioniert und somit weder Opt-in noch Opt-out notwendig sind. Blueberry Phantom Tool erkennt zwar keine wiederkehrenden BesucherInnen, dieser Trade-off kann aber den SeitenbesucherInnen zu Gute kommen: Das permanente Verfolgtwerden von Werbeanzeigen zu Produkten, die man sich einmal angesehen hat, ist hier nicht mehr möglich.
Google Analytics Dashboard:
Blueberry Phantom Dashboard:
Webseiten-Analyse mit Blueberry Phantom
- Ohne Cookies
- Erfassung aller Nutzer
- Kein Vorschaltbanner notwending & keine Datenübermittlung an Tech-Konzerne
Die Entscheidungen des EUGH und des Bundesgerichtshofes schmerzen besonders die großen Datensammler Facebook und Google. Für (uns) Webseitenbetreiber wird sich nämlich die strategische Frage stellen – investiert man mehr in den Datenschutz und verwendet man Webanalysetools ohne Cookies oder macht man wie gewohnt weiter, in Kauf nehmend, dass immer weniger BesucherInnen die Cookies von Drittanbietern akzeptieren – inklusive aller Konsequenzen, wie eine schlechtere Datenqualität und steigende Werbeausgaben?